Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Nein? Sollten Sie aber! Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen der Beschäftigten in einem Betrieb. Ihr Ziel ist es, zu beurteilen, ob Beschäftigte bei der Arbeit Gefährdungen ausgesetzt sind, die ihre Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen können. Übergeordnete Idee ist die Realisierung einer humanen Gestaltung von Arbeit. Die psychische Gefährdungsbeurteilung nimmt die häufig noch vernachlässigten psychischen Faktoren in den Blick.
Wie kann Arbeit menschengerecht gestaltet werden?
Wie Arbeitsbedingungen geschaffen sind, hat einen enormen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit von Menschen. Im einem älteren Artikel habe ich beispielsweise zwei sehr gut beforschte arbeitspsychologische Modelle beschrieben, die den Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen und stressassoziierten Erkrankungen gut erklären können. In einem anderen zu gesundheitsbewussten Organisationskulturen, welch starken Überforderungen Beschäftigten ausgesetzt sind. Wenn Arbeitstätigkeiten z.B. durch einen hohen Zeitdruck und Arbeitsverdichtung gekennzeichnet sind, sind arbeitsorganisatorische Maßnahmen hilfreich, um u.a. dem Erleben von Stress oder psychosozialen Spannungen am Arbeitsplatz vorzubeugen. Eine Gefährdungsbeurteilung dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen der Beschäftigten in einem Betrieb. Ihr Ziel ist es, zu beurteilen, ob Beschäftigte bei der Arbeit Gefährdungen ausgesetzt sind, die ihre Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen können. Übergeordnete Idee ist die Realisierung einer humanen Gestaltung von Arbeit.
Arbeitsbedingungen so verändern, dass Sie niemanden schädigen oder im Wohlbefinden dauerhaft beeinträchtigen
Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen.
Kooperations- und Kommunikationserfordernisse und –möglichkeiten schaffen, ohne dass diese Mitarbeiter abhängig machen und es zu permanenten Unterbrechungen kommt
Handlungs- und Entscheidungsspielräume einräumen
Durch systematische Tätigkeitswechsel Monotonie und einer psychischen Sättigung vorbeugen
Mitarbeiter ausreichend und fortlaufend qualifizieren
durch personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen Mitarbeiter befähigen, mit Stressoren umzugehen (z.B. Stressbewältigungs- oder Resilienztrainings, Coaching
Wieso sollte ich jetzt eine Psychische Gefährdungsbeurteilung in meinem Betrieb durchführen?
Die Veränderungen in der Arbeitswelt bleiben nicht ohne Auswirkungen für den Menschen. Obwohl der Krankenstand allgemein rückläufig ist, steigt aktuell die Zahl psychischer Erkrankungen immer weiter. Die Entstehung solcher psychischen Erkrankungen ist stets multifaktoriell. Dennoch spielt der Arbeitsplatz, an dem viele Menschen einen Großteil ihrer Lebenszeit verbringen, eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ihre Gesundheit zu erhalten. Psychische Gefährdungsbeurteilungen helfen dabei, Ansatzpunkte für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen zu ermitteln, indem sie den IST-Zustand erfassen.
Das ist auch betriebswirtschaftlich sinnvoll, denn Mitarbeiter, die in ihrer psychischen Gesundheit beeinträchtigt sind, büßen ihre Leistungsfähigkeit in Teilen oder ganz ein. Die Folge: die Produktivität sinkt, die Mitarbeiterzufriedenheit auch, das Betriebsklima leidet und für Unternehmen ist das vor allem eins: teuer. Der dritte Grund, sich schleunigst auf den Weg zu machen: Sie sind rechtlich dazu verpflichtet. Im Artikel zu den gesetzlichen Grundlagen der psychischen Gefährdungsbeurteilung lesen Sie, dass der Gesetzgeber diese Pflicht in seiner Novellierung des Arbeitsgesetzes noch einmal deutlich gemacht hat.
Wenn ich mich mit dem Thema beschäftige, lese ich mal von Belastung, mal von Beanspruchung. Wo ist der Unterschied? Und welche psychischen Belastungsfaktoren gibt es überhaupt?
Man unterscheidet beim Betrachten psychischer Einflussfaktoren zwischen der unmittelbaren Belastung, kurzfristigen Beanspruchungen (bedingt durch die Summe der einzelnen Einflussfaktoren, die sich in der Belastung ausdrücken) und langfristigen Beanspruchungsfolgen. Nehmen Sie als Beispiel einen Raucher: Die Belastung durch das Rauchen kann kurzfristig zu Kurzatmigkeit oder einem Hustenanfall führen, der vorüber geht. Langfristig ist die Folge unter Umständen Lungenkrebs.
Während mit psychischer Belastung also die objektiven Einflussfaktoren gemeint sind, geht es bei der Beanspruchung und den Beanspruchungsfolgen um die Wirkung dieser objektiven Einflussfaktoren. Auch wenn wir selbst meist an negative Dinge denken, wenn wir von psychischer Belastung sprechen, sind dies im Belastungs-Beanspruchungs-Modell zunächst neutral definiert. Eine psychische Belastung kann positive wie negative Wirkungen haben. Eine bestimmte Belastung kann motivierend und anregend wirken, andere negativ beanspruchen. Mit der Psychischen Gefährdungsbeurteilung sollen mindestens die psychische Belastung ermittelt werden, die sich aus der Gestaltung der Arbeitsaufgabe (z.B. Grad der Vollständigkeit, Ausmaß des Handlungsspielraums, Informationsmangel oder Informationsflut, emotionale Inanspruchnahme) der Gestaltung von Arbeitsmitteln, dem Arbeitsplatz, der Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, räumliche Enge, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes), der Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitszeit, interaktionale Erfordernisse, Maß an Unterbrechungen) und der Art der sozialen Beziehung (z.B. Qualität der sozialen Beziehungen zu Vorgesetzen und Kollegen, Konflikte) ergibt. Diese vier Kategorien werden als relevante Einflussfaktoren verstanden und sollten daher erhoben werden. In der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ sind die wesentlichen Belastungsfaktoren und zahlreiche Beispiele aufgeführt. Gesetzlich nicht vorgeschrieben, für die Ableitung von Maßnahmen jedoch durchaus sinnvoll, ist die Ermittlung des individuellen Beanspruchungserlebens durch die Mitarbeiter. Denn dies ist subjektiv. Was den einen anregt und fordert, stresst und überfordert den nächsten. Was für den einen gerade machbar ist, ist für den anderen monoton und langweilig
Was ist das Ziel psychischer Gefährungsbeurteilungen?
Das erste Ziel der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung eines Ist-Zustandes der psychischen Belastungsfaktoren, die auf Mitarbeiter einwirken. Davon ausgehend gilt es, das in „psychischer Belastung“ steckende Potenzial zu nutzen, um persönlichkeitsförderliche Beanspruchung zu bewirken und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Fehlbeanspruchungen verringert bzw. vermieden werden (Sie erinnern sich an die Kriterien zur humanen Arbeitsgestaltung?!).
Was ist an der Messung psychischer Belastung so schwer?
Gerade psychische Belastungen stellen anders als viele andere Belastungsfaktoren im Betrieb eine besondere Herausforderung dar. Im Gegensatz zu den „klassischen Belastungen“ im Arbeitsschutz (z.B. physikalische oder chemische Einwirkungen) weist die psychische Belastung am Arbeitsplatz andere Charakteristika auf, die bei der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen insbesondere:
Psychische Belastung ist oftmals schwierig (von außen) zu erkennen.
Sie erfordert ein komplexes Vorgehen bei der Ermittlung und Beurteilung, da die Einbeziehung der Mitarbeiter notwendig ist.
Es gibt keine einheitlich verwendeten Messverfahren
Es liegen keine bzw. nur sehr wenige allgemeine Grenzwerte zur Beurteilung vor.
Es gibt bisher keine berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln (mittlerweile aber erste Empfehlungen)
Psychische Faktoren, die auf den Beschäftigten einwirken, sind nicht per se positiv oder negativ (Eine Zusatzaufgabe kann wertschätzend empfunden werden oder Stress verursachen- die Um-gebungsfaktoren spielen die entscheidendere Rolle)
Der Erklärungszusammenhang von Ursache (psychische Belastung) und Wirkung (psychische Beanspruchung) ist kein einfacher, eine Verallgemeinerung auf „ähnliche“ Arbeitsplätze schwierig und die gleichen Belastungen können abhängig vom Beschäftigten positive oder negative Wir-kungen haben.
Wie messe ich psychische Belastung?
Je nachdem, welche Ziele Sie im Einzelnen verfolgen, werden Sie unterschiedliche Verfahren einsetzen. Wer zunächst vor allem den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen will, ist mit einem Verfahren zur sogenannten orientierenden Messung gut bedient. Darüber hinaus gibt es Screening-Verfahren und Experten-Verfahren, mit denen detaillierter Belastungs- und zum Teil auch Beanspruchungsfaktoren ermittelt werden können. Ob Sie Interviews durchführen, schriftliche Fragebögen einsetzen oder moderierte Analyseworkshops, hängt sowohl von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl zu bewertender Arbeitsplätze ab als auch von Ihren persönlichen Vorlieben. In nächsten Teil der Serie werden wir die einzelnen methodischen Herangehensweisen näher beleuchten.
In welchen Schritten führe ich eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durch?
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu beachten, für den folgende Schritte empfohlen werden:
- Festlegung von Tätigkeiten/ Arbeitsbereichen: Wie auch in Ihren bisherigen Gefährdungsbeurteilungen legen Sie als erstes die Tätigkeitsbereiche fest, auf die sich die Gefährdungsbeurteilung beziehen soll.
- Ermittlung: Die mit der Arbeit verbundene psychische Belastung wird ermittelt und dargestellt.
- Beurteilung: Sie beurteilen anhand der ermittelten Daten, ob Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Realisierung der Humankriterien der Arbeit notwendig sind und eingeleitet werden müssen oder nicht.
- Maßnahmen: Je nachdem, ob im Ergebnis der Beurteilung Gestaltungsbedarf festgestellt wurde, werden darauf bezogene Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
- Wirksamkeitskontrolle: Sie müssen prüfen, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden (Vollzugskontrolle) und ob sie zur beabsichtigten Veränderung der psychischen Belastung geführt haben.
- Dokumentation: Der Gefährdungsbeurteilungsprozess und seine Ergebnisse werden dokumentiert. Dies ist notwendig für die Prüfung durch die Aufsichtsbehörden und dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihre gesetzliche Pflicht erfüllen.
- Fortschreibung: Die Gefährdungsbeurteilung muss aktualisiert werden, wenn sich der Beurteilung zugrunde liegende Gegebenheiten verändert haben.
Der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden wir auch noch einen extra Artikel widmen.
Zu guter Letzt:
Brennt Ihnen noch eine Frage unter den Nägeln, die Sie noch nicht beantwortet sehen? Hinterlassen Sie einen Kommentar und wir werden Ihre Frage beantworten und in die Sammlung aufnehmen.